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AGB

Gewährleistungs- u. Garantiebedingungen:

1.) IT-Zentrum München e.K. ist bei Vorliegen eines rechtserheblichen Sach- oder Rechtsmangels verpflichtet, nach Angabe der folgenden Bestimmungen jeden die Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel, der im Zeitpunkt des Gefahrübergangs besteht, zu beheben. Beim zweiseitigen Handelsgeschäft (§ 14 BGB) beträgt die Gewährleistungsfrist auf Neuwaren und Dienstleistungen sechs Monate, für gebrauchte Waren wird die Gewährleistung im Fall des zweiseitigen Handelskaufs insgesamt ausgeschlossen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens aber am Folgetag nach Erhalt der Ware bzw. Feststellungsmöglichkeit schriftlich anzuzeigen. Für Privatkunden, Verbraucher i.S.d. 13 BGB.



2.) Soweit ohne schriftliche Genehmigung von IT-Zentrum München e.K. Änderungen, Reparaturversuche oder sonstige Arbeiten durchgeführt werden, erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Selbiges gilt für Rechner und Server, deren Stromversorgung über eine USV erfolgt, wenn sie vor einem geplanten Abschalten des Stromes oder vor Arbeiten an der Gebäudeelektrik nicht geregelt herunter gefahren werden. Wenn und soweit ein gerügter Mangel anerkannt wird, übernimmt IT-Zentrum München e.K. die zum Zweck der Nacherfüllung anfallenden Kosten, inklusive der Versandkosten zum Hersteller der Ware und zurück zum Kunden. Für mangelhafte Lieferungen oder Leistungen wird die Gewährleistungsverpflichtung beschränkt auf Nacherfüllung durch Reparatur oder Ersatzlieferung nach Wahl des Kunden, außer diese Wahl würde für IT-Zentrum München e.K. einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen. Dem Verkäufer steht zur Erledigung berechtigter Gewährleistungsansprüche eine angemessene Frist, mindestens sieben aber Werktage zu. Durch die Behebung von Mängeln im Rahmen der Gewährleistung wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht verlängert.



3.) Nach zweifach vergeblich versuchter Nacherfüllung kann der Kunde den Rücktritt vom Vertrag erklären oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen außer bei unerheblichen Mängeln. Für Fehler und Schäden, die nicht unmittelbar den Liefergegenstand betreffen, wird jegliche Haftung - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen, insbesondere die Haftung für entgangenen Gewinn und etwaige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder Leistungsverzug beruht. Wenn die Ware oder Teile davon für unübliche Tätigkeiten oder über das übliche Maß hinaus beansprucht wurde, erlischt die Gewährleistung. Verbrauchsteile mit natürlichen Verschleiß und periodischem Austausch können nur bei vorzeitiger Abnutzung berücksichtigt werden. Ein Komplettsystem wird in einen funktionsfähigen Zustand versetzt, wobei Zubehör nur dann einbezogen wird, wenn dieses zum ursprünglich fakturierten Umfang des Gesamtsystems gehörte.



4.) Erhält der Kunde im Rahmen der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache (Ersatzlieferung) oder tritt er vom Kaufvertrag zurück, muss er die mangelhafte Sache zurückgeben und IT-Zentrum München e.K. Wertersatz für den Gebrauchvorteil (Nutzungsentschädigung) leisten auf der Grundlage der gesetzlichen Erstattungs-verpflichtung. Die Berechnung der Entschädigung erfolgt in Anlehnung an einen üblichen oder fiktiven Mietpreis auf Basis des Gewährleistungszeitraumes. Die Wertminderung die durch den Gebrauch der mangelhaften Sache eingetreten ist, hat der Kunde nicht zu ersetzen.